Apartmenthaus in List auf Sylt

Apartmenthaus in List auf Sylt

Das Anwesen umfasst 9 Apartments mit einer gesamten Wohnfläche von ca. 247 m² sowie ein Nebengebäude.

Es wurde ursprünglich als Ferienapartmenthaus geplant und errichtet. Eine entsprechende Baugenehmigung für die Feriennutzung liegt vor. Eine Umnutzung zu dauerhaftem Wohnen ist grundsätzlich denkbar, ebenso wie eine Aufteilung der Immobilie in Teileigentum. Die Apartments sind durchgehend gut vermietet,
 mit einer durchschnittlichen Auslastung von etwa 65 % über das gesamte Jahr. Aktuell wird das Objekt weiterhin im Ferienbetrieb genutzt. Das Gebäude ist vollständig ausgebaut und verteilt sich auf mehrere Ebenen: Im Erdgeschoss befinden sich drei Wohnungen, ebenso im Obergeschoss. Im Spitzboden wurden zwei weitere, geschmackvoll gestaltete Apartments geschaffen. Das neunte Apartment liegt separat über der Garage, der sogenannten „Sylter Garage“.


ORT


Die Insel Sylt ist bekannt für ihre langen Strände, die abwechslungsreiche Natur und ihr gesundes, salzhaltiges Seeklima, das sich positiv auf Atemwege und Kreislauf auswirkt.
List auf Sylt liegt im Norden der Insel und gilt als besonders ruhig und ursprünglich. Zwischen Nordsee und Wattenmeer profitiert der Ort stark vom Reizklima: klare, pollenarme Luft und frischer Wind sorgen für Erholung und Wohlbefinden.


DATEN


OBJEKTTYP: Apartmenthaus

ORT: List auf Sylt

WOHNFLÄCHE: 275 m²

GRUNDSTÜCKSGRÖSSE: 750 m²

WOHNEINHEITEN: 9

BEFEUERUNG: Keine Angaben

PROVISION: 5 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher MwSt. 

KAUFPREIS: Preis auf Anfrage


DIE AUSSTATTUNG 

Derzeit werden die Apartmenthäuser noch an Gäste vermietet. Für die Saison 2026 ist das Apartmenthaus nahezu vollständig ausgebucht. Bei einer Kaufübereinkunft können für das Jahr 2027 auf Wunsch keine weiteren Buchungen mehr angenommen werden, um dem Käufer vollständige Handlungsfreiheit zu gewährleisten. Besichtigungen können jederzeit nach vorheriger Abstimmung vereinbart und durchgeführt werden. Seitens des Verkäufers wird jedoch gewünscht, dass vor einer Besichtigung bereits eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Rahmenbedingungen besteht.

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ADRESSE 

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